In Mehrfamilienhäusern gibt es klar definierte Rechte und Pflichten in Bezug auf die Reinigung im Treppenhaus. Hierbei ist es wichtig, dass diese Regelungen bereits vorab für Mieter und Mieterinnen, sowie die Vermieter und Vermieterinnen klar sind. Denn nur dann werden Missverständnisse vermieden und es kommt nicht zu Streitpunkten zwischen den beiden Seiten. Bei der Oehler Immobilien- und Hausverwaltung GmbH wissen wir als Hausmeister in Essen und Gebäudereinigung in Essen, welche Möglichkeiten Sie haben, und stellen Ihnen diese näher in diesem Ratgeber vor.
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste in Kürze
- Rechtliche Grundlagen der Treppenhausreinigung
- Reinigung des Treppenhauses – diese Möglichkeiten haben Sie
- Was gehört alles zur Treppenhausreinigung?
- Treppenhausreinigung durch einen Fachbetrieb – so profitieren Sie
Das Wichtigste in Kürze
- Als Vermieter oder Vermieterin können Sie die Reinigung des Treppenhauses an die Mieter und Mieterinnen übertragen oder einen Hausmeisterservice in Anspruch nehmen.
- Bei der Regelung der Reinigung durch die Mieter und Mieterinnen sind Sie als Vermieter bzw. Vermieterin nicht dazu berechtigt, weitere Kosten in Rechnung zu stellen.
- Die Kosten für die professionelle Treppenreinigung lassen sich auf alle Mieter und Mieterinnen in den Nebenkosten umlegen.
Rechtliche Grundlagen der Treppenhausreinigung
Die Verpflichtung zur Reinigung des Treppenhauses basiert auf den allgemeinen Grundsätzen des Mietrechts und kann in der Hausordnung, dem Mietvertrag oder durch gesonderte Vereinbarungen festgelegt werden. Wird keine konkrete Regelung getroffen, ist grundsätzlich der Vermieter oder die Vermieterin für die Sauberkeit in den Gemeinschaftsflächen verantwortlich.
Wird die Reinigungspflicht an die Mietparteien übertragen, muss dies transparent und eindeutig vertraglich geregelt sein. Ohne eine solche Vereinbarung ist eine Umlage der Kosten oder die Verpflichtung zur Eigenleistung durch die Mieter und Mieterinnen nicht zulässig.
Bei der Beauftragung eines Fachbetriebs für die Reinigung ist eine Umlage der Kosten auf die Nebenkosten nur möglich, wenn es sich um regelmäßige Betriebskosten gemäß § 2 Nr. 9 BetrKV handelt und dies im Mietvertrag vereinbart wurde.
Eine rechtssichere und nachvollziehbare Regelung schützt alle Parteien – und schafft klare Verhältnisse im Hausalltag.
Reinigung des Treppenhauses – diese Möglichkeiten haben Sie
Bei der Reinigung des Treppenhauses in einem Mehrfamilienhaus haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Möglichkeiten. Zum einen steht Ihnen die Option offen, diese Arbeit dem Mieter oder der Mieterin zu übertragen. Im Rahmen dessen wechseln sich dann die Parteien mit diesen Reinigungsarbeiten ab. Zum anderen können Sie eine Fachfirma damit beauftragen.
Wichtig ist, dass Sie bereits im Mietvertrag festlegen, wie die Reinigung des Treppenhauses erfolgen soll. Bei einer Reinigung durch die Mieter und Mieterinnen muss der Umfang der Arbeiten klar abgegrenzt sein und genauer beschrieben werden.
Was gehört alles zur Treppenhausreinigung?
Zur Treppenhausreinigung zählen alle Reinigungsarbeiten, die im gemeinsam genutzten Bereich eines Mehrfamilienhauses anfallen. Dazu gehören in der Regel:
- das Fegen und Wischen der Treppenstufen und Podeste,
- die Reinigung der Handläufe und Geländer,
- das Säubern der Eingangstüren und Briefkastenanlagen,
- die Entfernung von Spinnweben an Decken und Wänden
- sowie das Putzen von Lichtschaltern, Fensterbänken und Lampen im Treppenhaus.
In manchen Fällen kann die Treppenhausreinigung auch das Reinigen von Kellerzugängen, Zwischenfluren oder Fahrstuhlbereichen umfassen – dies sollte jedoch vorab schriftlich geregelt sein. Entscheidend ist, dass der Umfang der Reinigungsaufgaben klar definiert und dokumentiert wird, um Missverständnisse zu vermeiden – etwa im Mietvertrag oder in einer ergänzenden Hausordnung.
Treppenhausreinigung durch einen Fachbetrieb – so profitieren Sie
Eine Treppenhausreinigung durch einen Fachbetrieb ist eine gute Wahl. Schließlich können Sie dann sicher sein, dass die Arbeiten fachgerecht durchgeführt werden und auch potenzielle Streitereien zwischen den Mietern bleiben aus. Die Kosten für diese Variante lassen sich auf die Mieter und Mieterinnen umlegen. Gerade bei großen Mehrfamilienhäusern sind die Kosten pro Kopf sehr gering.
Zusätzlich bietet diese Variante weitere Vorteile:
- Termingerechte Durchführung der Treppenhausreinigung
- Frei wählbarer Rhythmus der Reinigung
- Schäden können früh erkannt und behoben werden