Title: Winterdienst
Published: 7. Januar 2022
Last modified: 1. August 2025

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# Unser Winterdienst in Essen – zuverlässige Qualität mit Rundum-sorglos-Service

## 24/7 Winterdienst in Essen

Hohes Qualitätsdenken,** gründliches Arbeiten** und** absolute Zuverlässigkeit**
sind für uns unabdingbar, denn wir sind diesen Traditionen** seit 1990 **verpflichtet.
Wir verfügen über modernstes Equipment und optimieren im Rahmen unseres Qualitätsmanagements
ständig sämtliche Arbeitsprozesse. 

## Überblick für den Winterdienst

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### 24/7 Winterdienst

Wir sind für Sie rund um die Uhr **das ganze Jahr **einsatzbereit und 24 Stunden
täglich über unser Telefonsekretariat erreichbar. 

Unsere **Winterdienstfahrzeuge **sind mit **modernen **GPS-Sendern ausgestattet,
dadurch haben wir immer einen Überblick über den Aufenthaltsort der Fahrzeuge. 

### Gehwege

Das Streuen auf** Geh- und Radwegen **sowie **Fahrradabstellflächen **und **Haltestellen**
ist besonders wichtig. Unsere Fahrzeuge streuen in diesen Bereichen extra **gründlich
und effizient**. 

Falls notwendig, entfernen unsere Mitarbeitenden im Zuge des Winterdiensts Schnee
auch mit der Schaufel und erledigen das Streuen von Hand. Wir **übernehmen für Sie
die Schneeräumpflicht** an allen Wochentagen. 

### Betriebsgelände

Sie benötigen einen zuverlässigen Winterdienst in Essen und Umgebung? Dann sind 
Sie bei uns an der richtigen Stelle. Wir** räumen und streuen** Ihre **Fahrbahnen**,**
Straßen**, **Gehwege**, **Parkplätze**, **Höfe **und **Rampen**. Dabei sorgen wir
dafür, dass Eingänge und Treppen frei bleiben und entfernen bei Bedarf auch Schnee
von Ihren **Flachdächern**.

Wir **garantieren **Ihnen die **Verkehrssicherheit **und beseitigen Glätte, **übernehmen**
das **Haftungsrisiko **und betreuen Sie 24 Stunden täglich. 

### Fahrbahnen

Wir befreien Ihre Fahrbahnen und Straßen in der Stadt und auf dem Land schnell und
gründlich von Schnee. Dafür nutzen wir unseren **großen Fuhrpark**, welcher **aus
Lkws**, **Unimogs **und **Traktoren **besteht. 

Unser **Winterdienst **erfolgt bei mehrspurigen Fahrbahnen** im Konvoi**, um **möglichst
schnell** für eine schneefreie Fahrbahn zu sorgen. 

### Schneeabfuhr

Wir übernehmen für Sie gerne die Abfuhr und die **Verlagerung großer Schneemengen**,
um eine Behinderung Ihres Geschäftsbetriebes zu vermeiden. 

Wir legen die **Schneebeladeflächen **im Vorfeld fest, damit im Notfall **bereits
geklärt **ist, wohin der Schnee verlagert werden soll. 

### Großes Splitt- und Salzlager

In unserem Lager stehen bis zu **200 Tonnen Streumaterial **für den nächsten Einsatz
bereit. Dadurch garantieren wir Ihnen eine **reibungslose Versorgung **mit Streugut.

Wenn es möglich ist, stellen wir auch **kostenlose Streugutcontainer **auf Ihrem
Gelände zur Verfügung. 

Wir sind Ihr zuverlässiger Winterdienst für Essen und Umgebung!
Tel.: [0201 - 719 991 580 0](https://www.oehler.gmbh/winterdienst/+492017199915800?output_format=md)

## Winterdienst in den Städten Essen, Münster und Umgebung

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### Maschineller Winterdienst

Unsere Räumfahrzeuge befreien große Flächen **schnell**, **unkompliziert und zuverlässig**
von Schnee und Eis. Wir übernehmen hierbei die Verantwortung und berücksichtigen
örtliche Vorschriften. 

### Manueller Winterdienst

Wir sind Ihr zuverlässiger Partner für den Winterdienst. Unsere **Mitarbeitenden**
stehen Ihnen mit Schneeschaufeln und weiteren Utensilien zur Verfügung und **übernehmen
sämtliche Räumarbeiten **im Winter für Sie. 

## Jederzeit Sicherheit in der Schneezeit

Wir bieten Ihnen einen breiten und **umfassenden Service **im Bereich des Winterdienstes
an, informieren Sie sich gerne auch über unsere Leistungen im Gebiet des [Facility-Managements in Essen](https://www.oehler.gmbh/facility-management/?output_format=md)
und Umgebung.

 * Maschinelle Schneeräumung
 * Schneeräumung von Fahrbahnen
 * Manuelle Schneeräumung
 * Salzstreuung (nach örtlichen Vorschriften)
 * Splittstreuung
 * Personal- und Maschinenbereitschaft
 * Kontrollfahrten
 * Haftungsübernahme
 * Begehung vor und nach der Saison
 * 24-Stunden-Betreuung das ganze Jahr
 * Leistungszeitraum zwischen 1. November und 31. März
 * Sonderräumungen
 * 24-Stunden-Hotline
 * Gesonderte Entsorgung des Streumaterials
 * Tauwetterkontrolle im Winter
 * Durchführung weiterer Sicherheitsmaßnahmen
 * Intervalle zwischen 2 und 4 Stunden
 * Erstbetreuung von 3 bis 5 Stunden nach Belagsbildung
 * Externe Wetterprognosen
 * Anbindungen an den DWD und Erhalt von amtlichen Warnmeldungen

## FAQs

Was versteht man unter einem Winterdienst?

Ein Winterdienst beinhaltet das **Räumen des Bürgersteigs** sowie der Außenflächen
einer Immobilie von Schnee und Eis. Außerdem gehört dazu das **Ausbringen von Asche
oder Granulat**. Diese sorgen für besseren Halt auf glatten Flächen und senken dadurch
die Sturzgefahr.

Wer ist für die Schneeräumung verantwortlich?

Die zur **Verkehrssicherungspflicht **gehörende Schneeräumung der Gehwege obliegt
grundsätzlich deren Eigentümerinnen und Eigentümern. Üblicherweise ist dies die **
jeweilige Gemeinde**. Diese überträgt die Pflicht allerdings in der Regel an die**
Eigentümerinnen und Eigentümer der angrenzenden Grundstücke**. Also muss jede Besitzerin
und jeder Besitzer den an das Grundstück grenzenden Weg räumen. 

Wird das Grundstück oder die darauf befindliche Immobilie vermietet, kann die Eigentümerin
oder der Eigentümer die Räumpflicht wiederum über den **Mietvertrag oder die Hausordnung**
auf die Mieterinnen und Mieter übertragen. Alternativ kann auch ein **Winterdienst
beauftragt** werden. Dies dafür anfallenden Kosten können wiederum über die **Nebenkosten**
an die Mieterinnen und Mieter weitergegeben werden.

Die Übertragung entbindet Grundstückseignerinnen und -eigner aber nicht von ihrer**
Verantwortung**. Sie stehen weiterhin in der Pflicht und sollten deswegen den **
Winterdienst überwachen und kontrollieren**. Denn nach wie vor sind sie es, die 
dafür haften, wenn aufgrund eines ungeräumten Gehsteigs oder Wegs ein Unfall passiert.
Eine Ausnahme bilden **gewerbliche Winterdienste**, die im Falle eines Unfalls in
der Regel statt der Eigentümerin oder des Eigentümers haften.

Wann und wie oft ist Winterdienst Pflicht?

Winterdienst muss **das ganze Jahr über** geleistet werden, immer dann, wenn Schnee
und Glätte auf Wegen zu einem Unfall führen könnten. Übertragen Eigentümerinnen 
oder Eigentümer die Pflicht für den Winterdienst an ihre Mieterinnen und Mieter,
darf dies nicht ungerecht verteilt sein. Im Rahmen eines Räum- und Streuplans sollten**
alle Mieterinnen und Mieter gleichermaßen eingeteilt** werden. Wie das konkret aussieht,
liegt im Ermessensspielraum des Vermieters.

Bis wann muss ein Bürgersteig geräumt werden?

Generell gilt, dass Sie nach Möglichkeit **sofort nach Ende des Schneefalls** oder
bei Entstehen von Eisglätte den Bürgersteig räumen und streuen müssen. Ausnahmen
gelten in vielen Gemeinden für die Nacht: Meistens gilt die **Schneeräumpflicht 
nur bis 20 Uhr**. Schneit es danach noch, müssen Sie nicht im Dunkeln noch einmal
mit der Schneeschaufel nach draußen. Ausnahmen gelten für Gewerbetreibende mit hohem
Publikumsverkehr.Außerdem muss morgens der Bürgersteig bis zu einer bestimmten Uhrzeit
frei von Schnee sein. Diese variiert je nach Gemeinde und liegt meistens bei etwa**
7 Uhr morgens**. An Sonn- und **Feiertagen **haben Sie in den meisten Orten **bis
9 Uhr Zeit**, um den Gehsteig zu räumen.

Wie lautet die Schneeräumpflicht in der Stadt Essen?

Die Stadt Essen regelt die Winterdienstpflichten von Eigentümerinnen und Eigentümern
sowie Mieterinnen und Mietern in der **Winterdienstsatzung**. Gehwege müssen grundsätzlich
auf einer **Breite von mindestens 1,20 m geräumt **und gestreut werden. In Straßen
ohne Gehweg müssen 80 cm am Fahrbahnrand als Fußweg freigeräumt werden. Im [Winterdienstverzeichnis](https://media.essen.de/media/wwwessende/aemter/15/SR7_11cneu.pdf)
aufgeführte Straßen werden von der Stadt geräumt. In allen anderen sind Eigentümerinnen
und Eigentümer im Rahmen des Winterdienstes zusätzlich zur Gehwegräumung zum **Räumen
und Streuen von Fußgängerüberwegen** verpflichtet.

Die Pflicht für den Winterdienst gilt **zwischen 7 und 20 Uhr**. In dieser Zeit 
müssen Schnee unverzüglich nach Ende des Schneefalls und Glätte sofort nach Entstehen
beseitigt werden. An Feiertagen beginnt die Räumpflicht um **8 Uhr**. Dabei dürfen
ausschließlich abstumpfende Mittel wie **Sand, Granulat oder Asche **erlaubt. Auftauende
Stoffe, wie zum Beispiel Salz, dürfen nur in Ausnahmefällen zum Einsatz kommen.

Wir räumen für Sie im gesamten Ruhrgebiet Fahrbahnen!
Tel.: [0201 - 719 991 580 0](https://www.oehler.gmbh/winterdienst/+492017199915800?output_format=md)