Title: Winterdienst: Wer haftet im Ernstfall?
Published: 21. November 2023
Last modified: 11. September 2025

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# Winterdienst: Wer haftet im Ernstfall?

 Veröffentlicht am 21. November 202311. September 2025

Mit der Räum- und Streupflicht in Deutschland müssen alle Eigentümer und Eigentümerinnen
den Winterdienst auf Ihrem Grundstück ernst nehmen. Doch was passiert, wenn es zu
einem **Unfall bei Vernachlässigung der Pflichten** kommt? Die Rechtslage in Deutschland
ist eindeutig, wobei Sie als Eigentümer bzw. Eigentümerin die Pflichten auf Mieter
und Mieterinnen oder einen professionellen Dienstleister bzw. Dienstleisterin übertragen
können.

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## Inhaltsverzeichnis

 1. [Das Wichtigste in Kürze](https://www.oehler.gmbh/winterdienst-wer-haftet-im-ernstfall/?output_format=md#wichtigste-in-kuerze)
 2. [Haftung nach Unfall bei vernachlässigtem Winterdienst](https://www.oehler.gmbh/winterdienst-wer-haftet-im-ernstfall/?output_format=md#haftung-nach-unfall-bei-vernachlaessigtem-winterdienst)
 3. [Haftung auf einen Mieter bzw. eine Mieterin übertragen](https://www.oehler.gmbh/winterdienst-wer-haftet-im-ernstfall/?output_format=md#haftung-auf-einen-mieter-uebertragen)
 4. [Haftung auf einen professionellen Dienstleister bzw. Dienstleisterin übertragen](https://www.oehler.gmbh/winterdienst-wer-haftet-im-ernstfall/?output_format=md#haftung-auf-einen-professionellen-dienstleister-uebertragen)
 5. [Mit Profi-Hilfe zur umfassenden Sicherheit](https://www.oehler.gmbh/winterdienst-wer-haftet-im-ernstfall/?output_format=md#mit-profi-hilfe-zur-umfassenden-sicherheit)

## Das Wichtigste in Kürze

 * Eigentümer und Eigentümerinnen eines Grundstücks sind für die Räumung im Winter
   verantwortlich und haften, wenn es zu einem Unfall kommt.
 * Der zu leistende Schadensersatz wird im Regelfall durch die Haftpflichtversicherung
   übernommen, falls diese besteht.
 * Durch die Übertragung des Winterdienstes auf einen Mieter bzw. eine Mieterin 
   oder einen Dienstleister bzw. eine Dienstleisterin wird auch die Haftungspflicht
   übertragen.

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## Haftung nach Unfall bei vernachlässigtem Winterdienst

In Deutschland gilt eine **Streu- und Räumpflicht**, wenn die Witterung ein sicheres
Passieren von Gehwegen oder privatem Gelände nicht mehr ermöglicht. Dieser Pflicht
ist an Werktagen zwischen 7.00 und 20.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zwischen
8.00 und 20.00 Uhr nachzukommen. Wird die Pflicht vernachlässigt und es kommt zu
einem Unfall, ist die Haftung eindeutig geregelt.

Als Eigentümer bzw. Eigentümerin sind Sie zur Zahlung eines Schadensersatzes verpflichtet,
wenn Sie Ihrer Pflicht nicht nachgekommen sind. Nicht nur deshalb ist der **Abschluss
einer privaten Haftpflichtversicherung** obligatorisch, um nicht auf den teuren 
Schadensersatzkosten sitzenzubleiben. Sind Sie Ihrer Pflicht nachgekommen und können
dies belegen, sind Sie vor der Zahlung eines entsprechenden Schadensersatzes geschützt.

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## Haftung auf einen Mieter bzw. eine Mieterin übertragen

In zwei Situationen müssen Sie als Eigentümer bzw. Eigentümerin nicht persönlich
haften, wenn es zu einem Sturz gekommen ist. Die erste Situation ist die **Übertragung
des Winterdienstes auf Ihre Mieter und Mieterinnen**. Die Pflicht sollte im Mietvertrag
festgehalten werden, den Sie um einen festen Räumplan ergänzen sollten. Vernachlässigt
ein Mieter bzw. eine Mieterin seine Pflicht und kommt es während seiner bzw. ihrer
Dienstzeit zu einem Unfall, haftet er oder sie. Natürlich ist es auch der Mietpartei
anzuraten, sich vor den finanziellen Folgen mit dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung
zu schützen.

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## Haftung auf einen professionellen Dienstleister bzw. Dienstleisterin übertragen

Ähnlich wie auf Ihre Mieter und Mieterinnen können Sie den Winterdienst auf einen**
professionellen Dienstleister bzw. Dienstleisterin übertragen**. Die Oehler Immobilien-
und Hausverwaltung GmbH übernimmt den Winterdienst gerne für Sie und stellt eine**
verlässliche und termingerechte Ausführung** sicher. Durch die Aufsetzung eines 
Vertrags zwischen Ihnen als Eigentümer bzw. Eigentümerin und uns ist auch die Haftungsfrage
eindeutig geregelt.

Haben wir uns zur Übernahme Ihres Winterdienstes vertraglich verpflichtet, haften
wir auch für die Folgen eines Unfalls bei Nichterfüllung. Hier liegt jedoch Ihr 
großer Vorteil im Vergleich zur Beauftragung Ihrer Mieter und Mieterinnen. Wir sind
Ihr zuverlässiger und starker Partner, bei dem Sie die 100-prozentige Sicherheit
genießen, dass der Winterdienst auch tatsächlich ausgeführt wird. Neben der **Befreiung
von der Haftung** sind Ihnen so geräumte und gestreute Wege und Zugänge gesichert.

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## Mit Profi-Hilfe zur umfassenden Sicherheit

Mit der Oehler Immobilien- und Hausverwaltung GmbH vertrauen Sie auf einen **erfahrenen
und vielseitigen Partner**, um Ihren [Winterdienst für Essen](https://www.oehler.gmbh/winterdienst/?output_format=md)
und Umgebung verlässlich durchzuführen. Lassen Sie sich von uns ein unverbindliches
Angebot erstellen, um die Haftung im Ernstfall an uns zu übergeben und sich auf 
einwandfrei geräumte und gestreute Straßen und Wege verlassen zu können

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