Title: Winterdienst: Kann man die Kosten von der Steuer absetzen?
Published: 20. November 2023
Last modified: 11. September 2025

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# Winterdienst: Kann man die Kosten von der Steuer absetzen?

 Veröffentlicht am 20. November 202311. September 2025

Mit der Entscheidung für einen professionellen Winterdienst sparen Sie sich viele
Mühen. Der Anreiz einer Beauftragung ist noch größer, da Sie die **anfallenden Ausgaben
steuerlich absetzen können**. Unser Artikel erklärt, wie sich das Streuen, Schneeräumen
und weitere Leistungen der Oehler Immobilien- und Hausverwaltung GmbH steuermindernd
auswirken können.

Daniel Strautmann – stock.adobe.com

## Inhaltsverzeichnis

 1. [Das Wichtigste in Kürze](https://www.oehler.gmbh/winterdienst-kann-man-die-kosten-von-der-steuer-absetzen/?output_format=md#wichtigste-in-kuerze)
 2. [Warum ist der Winterdienst abzugsfähig?](https://www.oehler.gmbh/winterdienst-kann-man-die-kosten-von-der-steuer-absetzen/?output_format=md#warum-ist-der-winterdienst-abzugsfaehig)
 3. [Wie kann man die Kosten konkret absetzen?](https://www.oehler.gmbh/winterdienst-kann-man-die-kosten-von-der-steuer-absetzen/?output_format=md#kosten-konkret-angeben)
 4. [Was gilt für weitere Leistungen?](https://www.oehler.gmbh/winterdienst-kann-man-die-kosten-von-der-steuer-absetzen/?output_format=md#was-gilt-f%C3%BCr-weitere-leistungen)
 5. [Ein Grund mehr für professionelle Hilfe](https://www.oehler.gmbh/winterdienst-kann-man-die-kosten-von-der-steuer-absetzen/?output_format=md#professionelle-hilfe)

## Das Wichtigste in Kürze

 * Als haushaltsnahe Dienstleistung gehört das Streuen und Räumen zu den absetzbaren
   Kosten.
 * Für die Steuerminderung verlangt das Finanzamt eine Aufschlüsselung der Kosten,
   beispielsweise über den Rechnungsbeleg.
 * Neben dem Winterdienst sind weitere Ausgaben rund um Haus und Garten ebenfalls
   steuerlich anrechenbar.

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## Warum ist der Winterdienst abzugsfähig?

Wenn Sie sich als Eigentümer bzw. Eigentümerin mit dem Thema Steuern befasst haben,
sind Ihnen **haushaltsnahe Dienstleistungen **ein Begriff. Mit diesen können Sie
Kosten für Handwerker und Handwerkerinnen sowie Dienstleister und Dienstleisterinnen
bis zu einer **Obergrenze steuerlich geltend** machen. Neben Dienstleistungen direkt
im Haus oder in der Wohnung fallen auch Arbeiten im direkten Wohnumfeld in diese
Kategorie.

**Vom Winterdienst bis zur Gartenarbeit** sind deshalb viele Leistungen steuerlich
absetzbar. Das macht die Beauftragung eines bezahlten Dienstleisters bzw. einer 
bezahlten Dienstleisterin für diese Tätigkeiten umso interessanter – neben Unternehmen
auch für private Eigentümer und Eigentümerinnen sowie Mieter und Mieterinnen.

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## Wie kann man die Kosten konkret angeben?

Der Begriff der „haushaltsnahen Dienstleistung“ ist explizit in der **Anlage „haushaltsnahe
Aufwendungen“ in Zeile 5 **zu finden. Hier sind die Kosten aller Dienstleister und
Dienstleisterinnen einzutragen, die Arbeiten im und um das Haus ausgeführt haben,
allerdings keine Handwerkerkosten, die explizit in Zeile 6 einzutragen sind.

Konkret absetzen lassen sich **20 % des Rechnungsbetrags bis zu einer Obergrenze
von 4.000 Euro**. Da keine Materialkosten, sondern nur Maschinen- und Arbeitskosten
anrechenbar sind, müssen Sie einen klaren Nachweis per Rechnung mit den einzelnen,
aufgeschlüsselten Leistungselementen vorlegen.

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## Was gilt für weitere Leistungen?

Ähnlich wie den Winterdienst können Sie auch die Gartenpflege, die Reinigung Ihres
äußeren Treppenhauses und weitere Arbeiten steuerlich in gleicher Weise geltend 
machen. Beachten Sie lediglich, dass für alle erbrachten Leistungen ein separater
Nachweis vorliegt, damit das Finanzamt alle Kosten nachvollziehen kann. Lohnenswert
ist die Angabe zudem nur, wenn Sie nicht **durch andere Leistungen die 4.000 Euro
Obergrenze erreicht haben**. Hier beraten wir Sie gerne, falls Sie eine Vielzahl
von Leistungen bei uns als Paket buchen.

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## Ein Grund mehr für professionelle Hilfe

Die steuerliche Absetzbarkeit ist ein guter Grund, das Streuen und Schneeräumen 
nicht selbst durchzuführen. Als professioneller Partner für den [Winterdienst in Essen](https://www.oehler.gmbh/winterdienst/?output_format=md)
steht Ihnen die Oehler Immobilien- und Hausverwaltung GmbH gerne zur Seite, um Sie**
stressfrei durch den nächsten Winter** zu bringen.

Sprechen Sie uns noch heute an, wenn Sie unseren Winterdienst oder weitere Leistungen
rund um Haus und Garten nutzen möchten. Gerne beraten wir Sie mit unserer langjährigen
Erfahrung auch zum Thema **„haushaltsnahe Dienstleistungen“**.

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[Wartung und Instandhaltung von Immobilien: die Grundlagen für den Werterhalt](https://www.oehler.gmbh/wartung-und-instandhaltung-von-immobilien-die-grundlagen-fuer-den-werterhalt/)

[Winterdienst: Wer haftet im Ernstfall?](https://www.oehler.gmbh/winterdienst-wer-haftet-im-ernstfall/)