Title: Wer macht was? Rechte und Pflichten bei der Treppenreinigung&nbsp;
Author: RegioHelden
Published: 5. August 2025
Last modified: 28. August 2025

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# Wer macht was? Rechte und Pflichten bei der Treppenreinigung 

 Veröffentlicht am 5. August 202528. August 2025

In Mehrfamilienhäusern gibt es **klar definierte Rechte und Pflichten** in Bezug
auf die Reinigung im Treppenhaus. Hierbei ist es wichtig, dass diese Regelungen 
bereits vorab für Mieter und Mieterinnen, sowie die Vermieter und Vermieterinnen
klar sind. Denn nur dann werden Missverständnisse vermieden und es kommt nicht zu
Streitpunkten zwischen den beiden Seiten. Bei der Oehler Immobilien- und Hausverwaltung
GmbH wissen wir als [Hausmeister in Essen](https://www.oehler.gmbh/hausmeisterdienst-essen/?output_format=md)
und Gebäudereinigung in Essen, welche Möglichkeiten Sie haben, und stellen Ihnen
diese näher in diesem Ratgeber vor.

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## Inhaltsverzeichnis

 1. [Das Wichtigste in Kürze](https://www.oehler.gmbh/rechte-und-pflichten-bei-der-treppenreinigung/?output_format=md#das-wichtigste-in-kuerze)
 2. [Rechtliche Grundlagen der Treppenhausreinigung](https://www.oehler.gmbh/rechte-und-pflichten-bei-der-treppenreinigung/?output_format=md#rechtliche-grundlagen-der-treppenhausreinigung)
 3. [Reinigung des Treppenhauses – diese Möglichkeiten haben Sie](https://www.oehler.gmbh/rechte-und-pflichten-bei-der-treppenreinigung/?output_format=md#reinigung-des-treppenhauses-moeglichkeiten)
 4. [Was gehört alles zur Treppenhausreinigung?](https://www.oehler.gmbh/rechte-und-pflichten-bei-der-treppenreinigung/?output_format=md#was-gehoert-alles-zur-treppenhausreinigung)
 5. [Treppenhausreinigung durch einen Fachbetrieb – so profitieren Sie](https://www.oehler.gmbh/rechte-und-pflichten-bei-der-treppenreinigung/?output_format=md#treppenhausreinigung-durch-einen-fachbetrieb-so-profitieren-sie)

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## Das Wichtigste in Kürze

 * Als Vermieter oder Vermieterin können Sie die Reinigung des Treppenhauses an 
   die Mieter und Mieterinnen übertragen oder einen Hausmeisterservice in Anspruch
   nehmen.
 * Bei der Regelung der Reinigung durch die Mieter und Mieterinnen sind Sie als 
   Vermieter bzw. Vermieterin nicht dazu berechtigt, weitere Kosten in Rechnung 
   zu stellen.
 * Die Kosten für die professionelle Treppenreinigung lassen sich auf alle Mieter
   und Mieterinnen in den Nebenkosten umlegen.

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## Rechtliche Grundlagen der Treppenhausreinigung

Die Verpflichtung zur Reinigung des Treppenhauses basiert auf den allgemeinen Grundsätzen
des Mietrechts und kann **in der Hausordnung, dem Mietvertrag oder durch gesonderte
Vereinbarungen** festgelegt werden. Wird keine konkrete Regelung getroffen, ist 
grundsätzlich der Vermieter oder die Vermieterin für die Sauberkeit in den Gemeinschaftsflächen
verantwortlich.

Wird die Reinigungspflicht an die Mietparteien übertragen, muss dies **transparent
und eindeutig vertraglich geregelt** sein. Ohne eine solche Vereinbarung ist eine
Umlage der Kosten oder die Verpflichtung zur Eigenleistung durch die Mieter und 
Mieterinnen **nicht zulässig**.

Bei der Beauftragung eines Fachbetriebs für die Reinigung ist eine **Umlage der 
Kosten auf die Nebenkosten** nur möglich, wenn es sich um **regelmäßige Betriebskosten
gemäß § 2 Nr. 9 BetrKV** handelt und dies im Mietvertrag vereinbart wurde.

Eine rechtssichere und nachvollziehbare Regelung schützt alle Parteien – und schafft
klare Verhältnisse im Hausalltag.

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## Reinigung des Treppenhauses – diese Möglichkeiten haben Sie

Bei der Reinigung des Treppenhauses in einem Mehrfamilienhaus haben Sie die Wahl
zwischen verschiedenen Möglichkeiten. Zum einen steht Ihnen die Option offen, diese
Arbeit dem Mieter oder der Mieterin zu übertragen. Im Rahmen dessen wechseln sich
dann die Parteien mit diesen Reinigungsarbeiten ab. Zum anderen können Sie eine **
Fachfirma damit beauftragen**.

Wichtig ist, dass Sie bereits **im Mietvertrag festlegen**, wie die Reinigung des
Treppenhauses erfolgen soll. Bei einer Reinigung durch die Mieter und Mieterinnen
muss der Umfang der Arbeiten klar abgegrenzt sein und genauer beschrieben werden.

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## Was gehört alles zur Treppenhausreinigung?

Zur Treppenhausreinigung zählen alle Reinigungsarbeiten, die im gemeinsam genutzten
Bereich eines Mehrfamilienhauses anfallen. Dazu gehören in der Regel:

 * das Fegen und Wischen der Treppenstufen und Podeste,
 * die Reinigung der Handläufe und Geländer,
 * das Säubern der Eingangstüren und Briefkastenanlagen,
 * die Entfernung von Spinnweben an Decken und Wänden
 * sowie das Putzen von Lichtschaltern, Fensterbänken und Lampen im Treppenhaus.

In manchen Fällen kann die Treppenhausreinigung auch das **Reinigen von Kellerzugängen**,
Zwischenfluren oder Fahrstuhlbereichen umfassen – dies sollte jedoch vorab schriftlich
geregelt sein. Entscheidend ist, dass der Umfang der Reinigungsaufgaben **klar definiert
und dokumentiert** wird, um Missverständnisse zu vermeiden – etwa im Mietvertrag
oder in einer ergänzenden Hausordnung.

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## Treppenhausreinigung durch einen Fachbetrieb – so profitieren Sie

Eine Treppenhausreinigung durch einen Fachbetrieb ist eine gute Wahl. Schließlich
können Sie dann sicher sein, dass die **Arbeiten fachgerecht durchgeführt** werden
und auch potenzielle Streitereien zwischen den Mietern bleiben aus. Die Kosten für
diese Variante lassen sich auf die Mieter und Mieterinnen umlegen. Gerade bei großen
Mehrfamilienhäusern sind die **Kosten pro Kopf sehr gering**.

Zusätzlich bietet diese Variante weitere Vorteile:

 * Termingerechte Durchführung der Treppenhausreinigung
 * Frei wählbarer Rhythmus der Reinigung
 * Schäden können früh erkannt und behoben werden

## Beitragsnavigation

[Treppenreinigung: Wann ist sie erlaubt?](https://www.oehler.gmbh/treppenreinigung-wann-ist-sie-erlaubt/)

[Hygiene in Zeiten von Homeoffice: Wie sich Büroreinigung verändert](https://www.oehler.gmbh/hygiene-homeoffice-bueroreinigung/)